1994 hat Albert Speer eine Stiftung ins Leben gerufen, die mit Bescheid vom 13.Dezember 1994 des Regierungspräsidiums in Darmstadt als

„Professor Albert Speer – Stiftung“

genehmigt wurde. Zweck und Organisation der Stiftung sind in der Verfassung vom 11. November 1994 sowie deren Neufassung vom November 2007 geregelt:

„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (…)“

„Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

 
Auslobung eines Preises für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Architektur und Planung an Personen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
Durchführung kultureller, kunstbildender und wissenschaftlicher Veranstaltungen (…) und eigener gemeinnütziger Forschungs-vorhaben,
Durchführung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen kultureller, kunstbildender, wissenschaftlicher oder belehrender Art (…),
Förderung der internationalen Diskussion zur Weiterentwicklung der Architektur und der Planung,
Herausgabe und Verlegung eigener Publikationen auf dem Gebiete der Architektur und der Planung.
Gewährung von Stipendien an Personen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich Architektur und Planung“
 
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