1994 hat Albert Speer eine Stiftung ins Leben gerufen, die mit Bescheid vom 13.Dezember 1994 des Regierungspräsidiums in Darmstadt als
„Professor Albert Speer – Stiftung“
genehmigt wurde. Zweck und Organisation der Stiftung sind in der Verfassung vom 11. November 1994 sowie deren Neufassung vom November 2007 geregelt:
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (…)“
„Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: |